BEW-Förderung – Schlüssel zur klimaneutralen Wärmeversorgung

BEW-Förderung für Wärmenetze: Voraussetzungen, Fördersätze und Antragstellung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Kompakt erklärt.

Das lernen Sie in diesem Artikel:

  • Antragsberechtigung und technische Voraussetzungen
  • Die vier BEW-Module im Überblick
  • Betriebskostenförderung und Besonderheiten kalter Nahwärme
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das wichtigste Förderinstrument für klimaneutrale Wärmenetze in Deutschland: Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 50 % (max. 2 Mio. EUR) gefördert, Investitionen in Neubau und Transformation mit bis zu 40 % (max. 100 Mio. EUR). Voraussetzung ist unter anderem ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 75 %, eine maximale Vorlauftemperatur von 95 °C bei neuen Netzen und ein Dekarbonisierungsfahrplan bis 2045. Die BEW begleitet Projekte modular von der Planung bis zur Betriebskostenförderung über 10 Jahre.

Die vier Module der BEW-Förderung im Projektlebenszyklus

Ziel und Bedeutung der BEW

Die BEW-Förderung zielt darauf ab, den Neubau und die Transformation von Wärmenetzen voranzutreiben. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 30 % erneuerbare Wärme in Wärmenetzen zu erreichen und bis 2045 vollständige Treibhausgasneutralität sicherzustellen.

Mit erheblich aufgestockten Haushaltsmitteln und klaren Rahmenbedingungen bietet das Programm Investitionssicherheit für Kommunen, Stadtwerke und Energieprojekte. Es schafft die Grundlage für langfristige Dekarbonisierungsstrategien und unterstützt die Planung effizienter, erneuerbarer Wärmenetze auf Quartiers- und Stadtebene.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen und Energieversorger
  • Kommunen und kommunale Betriebe
  • Zweckverbände, Genossenschaften und Contractoren

Fördervoraussetzungen für Wärmenetze

Damit ein Projekt BEW-förderfähig ist, müssen bestimmte technische und strukturelle Kriterien erfüllt werden.

Mindestgröße

Gefördert werden Netze, die mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgen. Damit richtet sich die BEW klar an größere Quartierslösungen – kleinere Gebäudenetze fallen unter die BEG-Förderung.

Anteil erneuerbarer Energien

Ein neues Wärmenetz muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das stellt sicher, dass neue Infrastruktur langfristig klimaneutral bleibt.

Vorlauftemperatur

Für neu errichtete Netze gilt eine maximale Vorlauftemperatur von 95 °C, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Bei bestehenden Netzen liegt der Fokus dagegen auf der Umstellung der Wärmequellen.

Dekarbonisierungsfahrplan bis 2045

Für alle geförderten Projekte ist ein klarer Transformationspfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 erforderlich – mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040. Dadurch wird die Förderung zu einem strategischen Instrument der Wärmenetzplanung.

Weitere technische Anforderungen

  • Anteil fossiler Wärme max. 10 %
  • Begrenzung des Biomasseanteils je nach Netzlänge
  • Keine Förderung fossiler KWK-Anlagen
  • Bestandsnetze gelten ab einem Jahr Wärmelieferung

Die vier Module der BEW im Überblick

Die BEW ist modular aufgebaut. Sie begleitet Projekte von der ersten Machbarkeitsstudie bis hin zur Betriebskostenförderung.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Modul 1 fördert die Planung neuer Wärmenetze und die Transformation bestehender Netze. Es untergliedert sich in die eigentliche Machbarkeitsstudie bzw. den Transformationsplan (Schritt 1) und die konkreten Planungsleistungen (Schritt 2).

Die Machbarkeitsstudie ist angelehnt an die HOAI Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung). Zunächst wird eine IST-Analyse des Netzes sowie die Potentialermittlung erneuerbarer Energien durchgeführt. Darauf aufbauend wird der SOLL-Zustand des Netzes beschrieben inkl. technischer Parameter, Rohrdimensionen sowie Druck- und Temperaturverhältnissen. Auch eine erste Kostenberechnung ist enthalten.

Im nächsten Schritt folgen konkrete Planungsleistungen, angelehnt an die HOAI Leistungsphasen 2-4. Dies beinhaltet die Berechnung und Dimensionierung aller Komponenten von den Wärmeerzeugern über das Wärmenetz bis zu den Wärmesenken. Insbesondere die Rohrnetzdimensionierung sowie die Berechnung des Druck- und Temperaturverlaufs im Netz sind notwendig. Eine thermohydraulische Simulation — beispielsweise mit VICUS Districts — hilft diese Ergebnisse zuverlässig zu berechnen, insbesondere bei komplexen Wärmenetzen.

  • Förderquote: bis zu 50 %
  • Maximale Fördersumme: 2 Mio. €
  • Ziel: fundierte Wärmenetzplanung mit langfristiger Dekarbonisierungsstrategie

Modul 2: Systemische Förderung – Neubau und Transformation

Modul 2 fördert Investitionen in die komplette Systemkette eines Wärmenetzes – von der Erzeugung bis zur Wärmeübergabe. Dazu zählen:

  • Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen, Biomasse und Abwärme
  • Rohrleitungsinfrastruktur und Speicher
  • Übergabestationen und Digitalisierung

Voraussetzung ist ein genehmigter Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie.

  • Förderquote: bis zu 40 %
  • Maximale Fördersumme: 100 Mio. €
  • Begrenzung: auf die Wirtschaftlichkeitslücke – also die Differenz zur fossilen Alternative

Diese systemische Förderung deckt die gesamte Wärmenetzplanung und Umsetzung ab und stellt sicher, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind.

Modul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen

Modul 3 richtet sich an bestehende Wärmenetze, die schrittweise dekarbonisiert werden sollen. Förderfähig sind etwa:

  • Wärmepumpen und Solarthermieanlagen
  • Wärmespeicher und Übergabestationen
  • Integration von Abwärme

Ohne Transformationsplan gilt eine zeitliche Befristung von 36 Monaten nach Inkrafttreten der BEW. Mit Plan kann Modul 3 flexibel ergänzend zu Modul 2 genutzt werden.

  • Förderquote: bis zu 40 %
  • Maximale Fördersumme: 100 Mio. €

Modul 4: Betriebskostenförderung

Modul 4 unterstützt den laufenden Betrieb erneuerbarer Erzeuger im Wärmenetz – insbesondere Solarthermie und Wärmepumpen. Die Förderung gilt über 10 Jahre und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Technologien erheblich.

Für Solarthermieanlagen beträgt die Förderung 1 Cent pro Kilowattstunde (thermisch). Damit unterstützt die BEW insbesondere große Freiflächen- oder Dachanlagen, die in Wärmenetze einspeisen und so einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung leisten.

Förderung für strombetriebene Wärmepumpen

Strombetriebene Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn sie eine SCOP (Jahresarbeitszahl) von mindestens 2,5 erreichen.

Anlagen, die nicht zur Ausweisung eines SCOP gemäß EN 14825:2012 verpflichtet sind – beispielsweise aufgrund spezieller Temperaturbereiche oder thermischer Leistungen – können stattdessen einen COP-Wert angeben. Hierbei ist ein Mindestgütegrad von 0,4 einzuhalten.

Berechnung der Betriebskostenförderung

Bezieht eine Wärmepumpe ihren Strom aus dem öffentlichen Netz oder einem geschlossenen Verteilnetz, erfolgt die Berechnung der Förderung nach folgender Formel:

Fo¨rderung=[5,5(6,817SCOP)×0,75]×SCOPSCOP1\text{Förderung} = \left[ 5{,}5 - \left( 6{,}8 - \frac{17}{\text{SCOP}} \right) \times 0{,}75 \right] \times \frac{\text{SCOP}}{\text{SCOP} - 1}

Der resultierende Betrag ergibt sich in Cent pro Kilowattstunde Umgebungswärme und ist auf einen Maximalbetrag von 9,2 ct/kWh begrenzt.

Bezieht die Wärmepumpe ihren Strom direkt aus erneuerbaren Energieanlagen (z. B. PV-Anlage oder Windkraft) ohne Netzdurchleitung, gilt folgende Berechnungsformel:

Fo¨rderung=3(82,58SCOP)×0,75\text{Förderung} = 3 - \left( \frac{8}{2{,}5} - \frac{8}{\text{SCOP}} \right) \times 0{,}75

Hierbei ergibt sich die Förderung in Cent pro Kilowattstunde thermisch, mit einem Maximalbetrag von 3 ct/kWh.

Somit sinkt die Förderung je kWh Umgebungswärme mit zunehmender Effizienz der Wärmepumpe. Allerdings benötigen effizientere Wärmepumpen (mit einer höherem SCOP) mehr kWh Umgebungswärme, was den Effekt teilweise ausgleicht. Zudem ist der Strombedarf der Wärmepumpe bei hohen SCOPs geringer. Auch mit Berücksichtigung der Förderung sind die Betriebskosten insgesamt deshalb trotzdem günstiger je effizienter die Wärmepumpe läuft – effizient geplante System lohnen sich also unterm Strich!

Benachteiligung kalter Nahwärme?

Die Betriebskostenförderung gilt nur für zentral aufgestellte Wärmepumpen, welche Wärme ins Netz einspeisen. Dezentrale Wärmepumpen an den Abnehmern bzw. in den Gebäuden, wie sie bei kalter Nahwärme oder bei LowEx-Netzen als Booster-Wärmepumpen üblich sind werden hingegen nicht gefördert. In Wirtschaftlichkeitsvergleichen stellt das leider oft einen Nachteil für kalte Nahwärme dar.

Förderquoten und Summen im Überblick

ModulZweckFörderquoteMax. FördersummeBesonderheiten
1Machbarkeitsstudien & Transformationsplänebis 50 %2 Mio. €Fokus auf Planung & Simulation
2Neubau & Transformationbis 40 %100 Mio. €Begrenzung auf Wirtschaftlichkeitslücke
3Einzelmaßnahmenbis 40 %100 Mio. €Zeitlich befristet ohne Transformationsplan
4Betriebskostenförderungtechnologieabhängig100 Mio. €10 Jahre Laufzeit

Fazit

Die BEW-Förderung ist ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Wärmenetze. Von der Machbarkeitsstudie über den Neubau bis zur Betriebskostenförderung deckt sie alle Projektphasen ab. Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag ist eine fundierte technische Planung mit belastbaren Simulationsergebnissen — insbesondere für Modul 1 (Machbarkeitsstudien) und Modul 2 (Neubau). Mit VICUS Districts können Sie die erforderlichen thermo-hydraulischen Berechnungen, Wärmeverlustanalysen und Netzauslegungen durchführen und so die technische Grundlage für Ihren Förderantrag schaffen. Die dynamische Jahressimulation liefert dabei die Kennwerte, die Fördermittelgeber für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz benötigen.

Weiterführende Artikel: Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067 erläutert die Methodik zur Berechnung der Wärmegestehungskosten, die für die BEW-Wirtschaftlichkeitslücke benötigt wird, Planungsphasen thermischer Netze beschreibt den strukturierten Projektablauf, der den BEW-Modulen zugrunde liegt, und Kalte Nahwärme: Grundlagen gibt einen Überblick über das Funktionsprinzip von 5GDHC-Netzen, die über die BEW gefördert werden können.

Quellen und Normen

  • BAFA (2024): Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) — Förderrichtlinie. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  • BMWK (2022): Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die BEW-Förderung und wer kann sie beantragen?
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderinstrument für klimaneutrale Wärmenetze in Deutschland. Antragsberechtigt sind Energieversorger, Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, Genossenschaften und Contractoren. Das Programm fördert Neubau und Transformation von Wärmenetzen mit bis zu 50 % für Machbarkeitsstudien und bis zu 40 % für Investitionen.
Welche Voraussetzungen muss ein Wärmenetz für die BEW-Förderung erfüllen?
Das Wärmenetz muss mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgen, zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden und eine maximale Vorlauftemperatur von 95 °C einhalten. Ein Dekarbonisierungsfahrplan bis 2045 mit Zwischenzielen ist zwingend erforderlich.
Wie hoch ist die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen in der BEW?
Strombetriebene Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (SCOP) von mindestens 2,5 erhalten eine Betriebskostenförderung für 10 Jahre. Der Förderbetrag ergibt sich aus einer SCOP-abhängigen Formel und ist auf maximal 9,2 ct/kWh Umgebungswärme (Netzstrom) bzw. 3 ct/kWh thermisch (Direktstrom aus EE-Anlagen) begrenzt.

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