Die Wärmewende ist ein zentrales Element der deutschen Klimastrategie. Etwa 14 % aller Wohnungen in Deutschland werden heute über Wärmenetze versorgt – ein Anteil, der in den kommenden Jahren deutlich steigen soll. Damit diese Netze klimaneutral betrieben werden können, hat die Bundesregierung 2022 die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW-Förderung) eingeführt.
Das Programm löste das Vorgängerprojekt „Wärmenetze 4.0“ ab und ist heute das wichtigste Förderinstrument für klimaneutrale Wärmenetzsysteme. In diesem Beitrag erfährst du, wie die BEW funktioniert, welche Anforderungen gelten und wie sich eine durchdachte Wärmenetzplanung mit thermohydraulischer Simulation optimal auf die Förderung vorbereiten lässt.
Ziel und Bedeutung der BEW
Die BEW-Förderung zielt darauf ab, den Neubau und die Transformation von Wärmenetzen voranzutreiben. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 30 % erneuerbare Wärme in Wärmenetzen zu erreichen und bis 2045 vollständige Treibhausgasneutralität sicherzustellen.
Mit erheblich aufgestockten Haushaltsmitteln und klaren Rahmenbedingungen bietet das Programm Investitionssicherheit für Kommunen, Stadtwerke und Energieprojekte. Es schafft die Grundlage für langfristige Dekarbonisierungsstrategien und unterstützt die Planung effizienter, erneuerbarer Wärmenetze auf Quartiers- und Stadtebene.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Unternehmen und Energieversorger
- Kommunen und kommunale Betriebe
- Zweckverbände, Genossenschaften und Contractoren
Fördervoraussetzungen für Wärmenetze
Damit ein Projekt BEW-förderfähig ist, müssen bestimmte technische und strukturelle Kriterien erfüllt werden.
Mindestgröße
Gefördert werden Netze, die mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgen. Damit richtet sich die BEW klar an größere Quartierslösungen – kleinere Gebäudenetze fallen unter die BEG-Förderung.
Anteil erneuerbarer Energien
Ein neues Wärmenetz muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das stellt sicher, dass neue Infrastruktur langfristig klimaneutral bleibt.
Vorlauftemperatur
Für neu errichtete Netze gilt eine maximale Vorlauftemperatur von 95 °C, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Bei bestehenden Netzen liegt der Fokus dagegen auf der Umstellung der Wärmequellen.
Dekarbonisierungsfahrplan bis 2045
Für alle geförderten Projekte ist ein klarer Transformationspfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 erforderlich – mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040. Dadurch wird die Förderung zu einem strategischen Instrument der Wärmenetzplanung.
Weitere technische Anforderungen
- Anteil fossiler Wärme max. 10 %
- Begrenzung des Biomasseanteils je nach Netzlänge
- Keine Förderung fossiler KWK-Anlagen
- Bestandsnetze gelten ab einem Jahr Wärmelieferung
Die vier Module der BEW im Überblick
Die BEW ist modular aufgebaut. Sie begleitet Projekte von der ersten Machbarkeitsstudie bis hin zur Betriebskostenförderung.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Modul 1 fördert die Planung neuer Wärmenetze und die Transformation bestehender Netze. Es untergliedert sich in die eigentliche Machbarkeitsstudie bzw. den Transformationsplan (Schritt 1) und die konkreten Planungsleistungen (Schritt 2).
Die Machbarkeitsstudie ist angelehnt an die HOAI Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung). Zunächst wird eine IST-Analyse des Netzes sowie die Potentialermittlung erneuerbarer Energien durchgeführt. Darauf aufbauend wird der SOLL-Zustand des Netzes beschrieben inkl. technischer Parameter, Rohrdimensionen sowie Druck- und Temperaturverhältnissen. Auch eine erste Kostenberechnung ist enthalten.
Im nächsten Schritt folgen konkrete Planungsleistungen, angelehnt an die HOAI Leistungsphasen 2-4. Dies beinhaltet die Berechnung und Dimensionierung aller Komponenten von den Wärmeerzeugern über das Wärmenetz bis zu den Wärmesenken. Insbesondere die Rohrnetzdimensionierung sowie die Berechnung des Druck- und Temperaturverlaufs im Netz sind notwendig. Eine thermohydraulischen Simulation hilft diese Ergebnisse zuverlässig zu berechnen, insbesondere bei komplexen Wärmenetzen.
- Förderquote: bis zu 50 %
- Maximale Fördersumme: 2 Mio. €
- Ziel: fundierte Wärmenetzplanung mit langfristiger Dekarbonisierungsstrategie
Modul 2: Systemische Förderung – Neubau und Transformation
Modul 2 fördert Investitionen in die komplette Systemkette eines Wärmenetzes – von der Erzeugung bis zur Wärmeübergabe. Dazu zählen:
- Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen, Biomasse und Abwärme
- Rohrleitungsinfrastruktur und Speicher
- Übergabestationen und Digitalisierung
Voraussetzung ist ein genehmigter Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie.
- Förderquote: bis zu 40 %
- Maximale Fördersumme: 100 Mio. €
- Begrenzung: auf die Wirtschaftlichkeitslücke – also die Differenz zur fossilen Alternative
Diese systemische Förderung deckt die gesamte Wärmenetzplanung und Umsetzung ab und stellt sicher, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind.
Modul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen
Modul 3 richtet sich an bestehende Wärmenetze, die schrittweise dekarbonisiert werden sollen. Förderfähig sind etwa:
- Wärmepumpen und Solarthermieanlagen
- Wärmespeicher und Übergabestationen
- Integration von Abwärme
Ohne Transformationsplan gilt eine zeitliche Befristung von 36 Monaten nach Inkrafttreten der BEW. Mit Plan kann Modul 3 flexibel ergänzend zu Modul 2 genutzt werden.
- Förderquote: bis zu 40 %
- Maximale Fördersumme: 100 Mio. €
Modul 4: Betriebskostenförderung
Modul 4 unterstützt den laufenden Betrieb erneuerbarer Erzeuger im Wärmenetz – insbesondere Solarthermie und Wärmepumpen. Die Förderung gilt über 10 Jahre und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Technologien erheblich.
Für Solarthermieanlagen beträgt die Förderung 1 Cent pro Kilowattstunde (thermisch). Damit unterstützt die BEW insbesondere große Freiflächen- oder Dachanlagen, die in Wärmenetze einspeisen und so einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung leisten.

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Förderung für strombetriebene Wärmepumpen
Strombetriebene Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn sie eine SCOP (Jahresarbeitszahl) von mindestens 2,5 erreichen.
Anlagen, die nicht zur Ausweisung eines SCOP gemäß EN 14825:2012 verpflichtet sind – beispielsweise aufgrund spezieller Temperaturbereiche oder thermischer Leistungen – können stattdessen einen COP-Wert angeben. Hierbei ist ein Mindestgütegrad von 0,4 einzuhalten
Berechnung der Betriebskostenförderung
Bezieht eine Wärmepumpe ihren Strom aus dem öffentlichen Netz oder einem geschlossenen Verteilnetz, erfolgt die Berechnung der Förderung nach folgender Formel:
Der resultierende Betrag ergibt sich in Cent pro Kilowattstunde Umgebungswärme und ist auf einen Maximalbetrag von 9,2 ct/kWh begrenzt.
Bezieht die Wärmepumpe ihren Strom direkt aus erneuerbaren Energieanlagen (z. B. PV-Anlage oder Windkraft) ohne Netzdurchleitung, gilt folgende Berechnungsformel:
Hierbei ergibt sich die Förderung in Cent pro Kilowattstunde thermisch, mit einem Maximalbetrag von 3 ct/kWh.
Somit sinkt die Förderung je kWh Umgebungswärme mit zunehmender Effizienz der Wärmepumpe. Allerdings benötigen effizientere Wärmepumpen (mit einer höherem SCOP) mehr kWh Umgebungswärme, was den Effekt teilweise ausgleicht. Zudem ist der Strombedarf der Wärmepumpe bei hohen SCOPs geringer. Auch mit Berücksichtigung der Förderung sind die Betriebskosten insgesamt deshalb trotzdem günstiger je effizienter die Wärmepumpe läuft – effizient geplante System lohnen sich also unterm Strich!
Benachteiligung kalter Nahwärme?
Die Betriebskostenförderung gilt nur für zentral aufgestellte Wärmepumpen, welche Wärme ins Netz einspeisen. Dezentrale Wärmepumpen an den Abnehmern bzw. in den Gebäuden, wie sie bei kalter Nahwärme oder bei LowEx-Netzen als Booster-Wärmepumpen üblich sind werden hingegen nicht gefördert. In Wirtschaftlichkeitsvergleichen stellt das leider oft einen Nachteil für kalte Nahwärme dar.
Förderquoten und Summen im Überblick
| Modul | Zweck | Förderquote | Max. Fördersumme | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Machbarkeitsstudien & Transformationspläne | bis 50 % | 2 Mio. € | Fokus auf Planung & Simulation |
| 2 | Neubau & Transformation | bis 40 % | 100 Mio. € | Begrenzung auf Wirtschaftlichkeitslücke |
| 3 | Einzelmaßnahmen | bis 40 % | 100 Mio. € | Zeitlich befristet ohne Transformationsplan |
| 4 | Betriebskostenförderung | technologieabhängig | 100 Mio. € | 10 Jahre Laufzeit |

